Ihre Kanzlei in Gummersbach rund um die Immobilie

Leistungsangebot

Im Folgenden können Sie sich einen umfassenden Eindruck von den von mir angebotenen Leistungen und den damit verbundenen Kosten verschaffen.

Rechtsdienstleistung und Interessenvertretung

Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich meine Mandanten schwerpunktmäßig, jedoch nicht abschließend, in folgenden Rechtsgebieten:

Mietrecht

Das Mietrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie. Es besteht mit fast 100 Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht nur eine hohe Regelungsdichte, sondern auch eine maßgebliche Prägung durch umfassende Rechtsprechung der Gerichte. Wichtige Themen für Mieter und Vermieter von Wohn- und Gewerberaum sind u.a.:

  • Mietvertrag 
  • Miete, Mieterhöhung, Nebenkosten
  • Mietmängel und Mietminderung
  • Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung
  • Kaution, Betriebskosten
  • außerordentliche und ordentliche Kündigung

Pachtrecht

Wesensverwandt mit Mietverträgen sind Pachtverträge. Bei der Pacht überlässt der Verpächter eine Sache oder ein Recht zur Nutzung und Fruchtziehung. Relevanz besitzt diese Vertragsart vor allem in Form der (landwirt-schaftlichen) Landpacht aber auch im Rahmen der Gastronomie.

  • Pachtverträge
  • Erhalt und Umgang mit Inventar
  • Fruchtziehung
  • Kündigung und Beendigung des Pachtverhältnisses
  • Instandsetzung und Instandhaltung
  • Pfandrecht

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist eine vielschichtige Spezialmaterie. Trotz Eigentümerschaft an einer Räumlichkeit sieht sich der jeweilige Eigentümer auch stets mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und einer Verwaltung konfrontiert. Hieraus ergeben sich diverse Wechselwirkungen, die es zu beachten gilt.

  • Begründung, Beendigung des Eigentums
  • Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschafts- eigentum
  • Eigentümerversammlungen und Beschlussan- fechtung
  • Bauliche Veränderungen und Instandhaltung
  • Vermietung von Sondereigentum
  • Bestellung und Abberufung des Verwalters

Allgemeines Vertragsrecht

Von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit Immobilien ist auch das Vertragsrecht. Als nicht näher definiertes Rechtsgebiet werden hiermit sämtliche Anschaffungen sowie Werk- und Dienstleistungen erfasst, die Sie rund um Ihre Immobilie tätigen, bspw. Hauskauf, Errichtung eines Wintergartens, Beauftragung eines Hausmeisterservices.

  • Kauf-, Werk- und Dienstvertrag
  • Mängelgewährleistungsrechte
  • Kündigung, Beendigung und Rücktritt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Abwehr von Schadenersatzforderungen
  • Versicherungsansprüche

Nebengebiete

Neben den vorstehenden Hauptbestandteilen des Immobilienrechts umfasst dieses noch eine Vielzahl weiterer Rechtsdisziplinen, denen - in Einzelfällen aber auch alltäglich - Bedeutung zukommen kann. In folgenden Gebieten stehe ich Ihnen ebenfalls gerne mit Expertise zur Seite:

  • Nachbarrecht
  • Maklerrecht
  • Grundstücksrecht
  • Erbbaurecht
  • Wohnungsvermittlungsrecht
  • privates Baurecht

Was bedeutet das praktisch für Sie?

  • Ihnen wurde ihr Wohn- oder Gewerberaum gekündigt und Sie sind nicht damit einverstanden?
  • Sie sehen sich als Mieter mit einer Mieterhöhung oder als Vermieter mit einer Mietminderung konfrontiert und wollen diese nicht akzeptieren?
  • Sie wollen einen Pachtvertrag schließen wissen aber nicht, ob dieser inhaltlich bedenkliche Risiken enthält?
  • Sie wollen Ihre Eigentumswohnung modernisieren oder umbauen und wissen nicht, ob dies ohne Weiteres gestattet ist?
  • In der Eigentümerversammlung wurde eine energetische Modernisierung beschlossen, deren Kosten Sie aber nicht mittragen möchten?
  • Sie wollen eine Immobilie erwerben und bekommen einen Kaufvertrag vorgelegt, den Sie gerne überprüft haben möchten?
  • Sie haben bereits eine Immobilie erworben, an der sich im Nachhinein jedoch erhebliche Mängel zeigen und fragen sich, inwieweit Sie diesbezüglich gegen den Verkäufer vorgehen können?
  • Sie haben einen Pool erworben, der nun nicht geliefert oder falsch installiert wurde und möchten dagegen vorgehen?
  • Sie haben einen Wintergarten erbauen lassen, an dem sich nun Mängel zeigen, die Sie rügen wollen?
  • Der Baum Ihres Nachbarn ragt auf Ihr Grundstück herüber und verschattet oder beeinträchtigt ihr Grundstück und Sie stören sich daran?
  • Sie haben einen Makler beauftragt, der nun allerdings eine Kaution abrechnet, mit der Sie nicht einverstanden sind?

 In allen diesen beispielhaften und weiteren Fällen können Sie auf meine langjährige   Erfahrung  zurückgreifen.

Vorträge und Seminare

Unabhängig von Rechtsdienstleistung und Interessenvertretung, die regelmäßig an einer konkreten Problemstellung zu einem ebenso konkreten Lebenssachverhalt stattfinden, können Sie sich auch allgemein in Form von Vorträgen und Seminaren über die oben angegebenen Rechtsgebiete sowie einzelne Themenkomplexe schulen lassen.

Warum?

Gesetze, Vorschriften und v.a. die dazu ergehende Rechtsprechung sind in ständigem Fluss. Vorträge und Seminare bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in einem für Sie relevanten Themengebiet aufzuschlauen und Ihr Wissen zu aktualisieren, um so Risiken und Gefahren im täglichen Umgang mit dieser Materie zu begegnen.

Bitte beachten Sie, dass Vorträge und Seminare sowohl in Umfang als auch Inhalt konkret auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten und erstellt werden müssen, so dass eine entsprechende Vorlaufzeit einzukalkulieren ist. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, um alles Weitere zu besprechen.

Kosten meiner Beauftragung

Über Ihr Kostenrisiko unterrichte ich Sie stets unmittelbar mit Aufnahme meiner Tätigkeit, wobei Sie im Vorfeld das Folgende beachten sollten:

Gesetzlich geregelt und begrenzt sind zunächst die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 190 .- Euro zzgl. Auslagen.

Ist ein darüber hinausgehendes Tätigwerden erforderlich, kommen vordergründig zwei Vergütungsmodelle in Betracht: In vielen Fällen kann eine Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührentabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Grundlage der Abrechnung ist dann der sogenannte Gegenstandswert. In manchen Fällen ist diese Form der Abrechnung aber nicht möglich oder sachgerecht, wie zum Beispiel bei der Erstellung von Gutachten, der Prüfung von Verträgen, besonders komplizierten Sachverhalten oder den Vorträgen und Seminaren. Hier wird mit Ihnen im Vorfeld eine Gebührenvereinbarung getroffen. Da in beiden Fällen die Kosten nicht von Beginn an feststehen und sich sogar im Laufe eines Verfahrens verändern können, ist die Aufklärung über Ihr individuelles Kostenrisiko selbstverständlich Bestandteil Ihrer Erstberatung und meiner Folgetätigkeit.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, haben Sie den Vorteil, dass die Kosten insgesamt oder jedenfalls anteilig von dieser übernommen werden könnten. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, erörtere ich gerne ebenfalls mit Ihnen und stelle ggf. eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Sie möchten eine der aufgeführten Leistungen in Anspruch nehmen?

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