Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich meine Mandanten schwerpunktmäßig, jedoch nicht abschließend, in folgenden Rechtsgebieten:
Das Mietrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie. Es besteht mit fast 100 Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht nur eine hohe Regelungsdichte, sondern auch eine maßgebliche Prägung durch umfassende Rechtsprechung der Gerichte. Wichtige Themen für Mieter und Vermieter von Wohn- und Gewerberaum sind u.a.:
Wesensverwandt mit Mietverträgen sind Pachtverträge. Bei der Pacht überlässt der Verpächter eine Sache oder ein Recht zur Nutzung und Fruchtziehung. Relevanz besitzt diese Vertragsart vor allem in Form der (landwirt-schaftlichen) Landpacht aber auch im Rahmen der Gastronomie.
Das Wohnungseigentumsrecht ist eine vielschichtige Spezialmaterie. Trotz Eigentümerschaft an einer Räumlichkeit sieht sich der jeweilige Eigentümer auch stets mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und einer Verwaltung konfrontiert. Hieraus ergeben sich diverse Wechselwirkungen, die es zu beachten gilt.
Von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit Immobilien ist auch das Vertragsrecht. Als nicht näher definiertes Rechtsgebiet werden hiermit sämtliche Anschaffungen sowie Werk- und Dienstleistungen erfasst, die Sie rund um Ihre Immobilie tätigen, bspw. Hauskauf, Errichtung eines Wintergartens, Beauftragung eines Hausmeisterservices.
Neben den vorstehenden Hauptbestandteilen des Immobilienrechts umfasst dieses noch eine Vielzahl weiterer Rechtsdisziplinen, denen - in Einzelfällen aber auch alltäglich - Bedeutung zukommen kann. In folgenden Gebieten stehe ich Ihnen ebenfalls gerne mit Expertise zur Seite:
In allen diesen beispielhaften und weiteren Fällen können Sie auf meine langjährige Erfahrung zurückgreifen.
Unabhängig von Rechtsdienstleistung und Interessenvertretung, die regelmäßig an einer konkreten Problemstellung zu einem ebenso konkreten Lebenssachverhalt stattfinden, können Sie sich auch allgemein in Form von Vorträgen und Seminaren über die oben angegebenen Rechtsgebiete sowie einzelne Themenkomplexe schulen lassen.
Warum?
Gesetze, Vorschriften und v.a. die dazu ergehende Rechtsprechung sind in ständigem Fluss. Vorträge und Seminare bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in einem für Sie relevanten Themengebiet aufzuschlauen und Ihr Wissen zu aktualisieren, um so Risiken und Gefahren im täglichen Umgang mit dieser Materie zu begegnen.
Bitte beachten Sie, dass Vorträge und Seminare sowohl in Umfang als auch Inhalt konkret auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten und erstellt werden müssen, so dass eine entsprechende Vorlaufzeit einzukalkulieren ist. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, um alles Weitere zu besprechen.
Über Ihr Kostenrisiko unterrichte ich Sie stets unmittelbar mit Aufnahme meiner Tätigkeit, wobei Sie im Vorfeld das Folgende beachten sollten:
Gesetzlich geregelt und begrenzt sind zunächst die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 190 .- Euro zzgl. Auslagen.
Ist ein darüber hinausgehendes Tätigwerden erforderlich, kommen vordergründig zwei Vergütungsmodelle in Betracht: In vielen Fällen kann eine Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührentabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Grundlage der Abrechnung ist dann der sogenannte Gegenstandswert. In manchen Fällen ist diese Form der Abrechnung aber nicht möglich oder sachgerecht, wie zum Beispiel bei der Erstellung von Gutachten, der Prüfung von Verträgen, besonders komplizierten Sachverhalten oder den Vorträgen und Seminaren. Hier wird mit Ihnen im Vorfeld eine Gebührenvereinbarung getroffen. Da in beiden Fällen die Kosten nicht von Beginn an feststehen und sich sogar im Laufe eines Verfahrens verändern können, ist die Aufklärung über Ihr individuelles Kostenrisiko selbstverständlich Bestandteil Ihrer Erstberatung und meiner Folgetätigkeit.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, haben Sie den Vorteil, dass die Kosten insgesamt oder jedenfalls anteilig von dieser übernommen werden könnten. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, erörtere ich gerne ebenfalls mit Ihnen und stelle ggf. eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
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